AGB

Liefer- und Zahlungsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verkäufe in Deutschland

(Stand 27. April 2018)

§ 1 Allgemeines

1. Der Vertrag kommt mit Lövenstark®, vertreten durch Yvonne Löv, Uhlandstr. 6, 56179 Vallendar (nachfolgend Verkäufer genannt) zustande, sobald Lövenstark® den Auftrag des Käufers schriftlich bestätigt.

2. Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über Lieferungen und Lei­stungen einschließlich etwaiger Beratungen des Verkäufers, auch in laufenden und künftigen Geschäftsverbindungen ohne ausdrückliche Inbezugnahme. Der Käufer erkennt diese Liefer- und Zahlungsbedingungen mit seiner  Bestellung ausdrücklich an.

§ 2 Auftrag

1. Die Angebote des Verkäufers verstehen sich als freibleibende Aufforderung zum Vertragsabschluss. Ein Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn der Verkäufer die Bestellung des Käufers durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Ausführung der Bestellung annimmt.

2. Der Verkäufer ist berechtigt, vom Vertrag ohne Entschädigung des Käufers zurückzutreten, falls ihm durch höhere Gewalt oder Warenknappheit die Erfüllung des Vertrages unmöglich wird.

3. Für den Widerruf der Bestellung gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 3 Preise, Versandkosten

1. Die zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Preislisten und Konditionen des Verkäufers sind für die Bestellung maßgeblich. Frühere Preise verlieren mit Einführung einer neuen Preisliste ihre Gültigkeit. Die Einführung einer neuen Preisliste lässt bereits abgeschlossene Kaufverträge unberührt.

2. Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten, sondern werden vom Käufer getragen. Sie bestimmen sich nach der unten anhängenden Liste „Versandkosten“.

3. Etwaige Zölle, Gebühren, Abgaben und etwaige Steuern aus der Durchführung der Kaufverträge und Lieferungen trägt der Käufer, ausgenommen Steuern, die vom Sitzland des Verkäufers erhoben werden.

Versand innerhalb Deutschlands:

Die Versandkosten betragen EUR 4,50.

Irrtümer und Druckfehler sind vorbehalten.

§ 4 Zahlung

1. Der Käufer zahlt per Überweisung oder paypal.

2. Die Zahlung erfolgt in Euro (EUR), sofern nicht anders vereinbart.

3. Der Auftragsbetrag ist mit der Bestellung zur Zahlung fällig. Falls der Verkäufer den Auftrag nicht annimmt oder nicht ausführt, zahlt er den Betrag an den Käufer zurück.

4. Die Rechnung wird für jede Lieferung unter dem Datum des Versandtages erstellt. Dies gilt auch für vereinbarte Teillieferungen. Geleistete Anzahlungen werden auf die einzelnen Teillieferungen anteilig verrechnet.

§ 5 Lieferung und Gefahrenübergang

1. Lieferung erfolgt nur, solange der Vorrat reicht und vorbehaltlich der Verfügbarkeit. Die Lieferzeit beträgt, sofern nicht beim Angebot anders angegeben, 14 Tage ab Zahlungseingang.

2. Lieferzeiten gelten nur dann als Termine für den Fixhandelskauf, wenn der Verkäufer sie ausdrücklich als solche bestätigt hat.

3. Wird der Verkäufer an der Erfüllung seiner Verpflichtungen durch höhere Gewalt gehindert, verlängert sich die Lie­ferfrist um die Zeitdauer der Behinderung.

4. Der Verkäufer ist zur Teillieferung berechtigt, soweit dies den Käufer nicht unangemessen benachteiligt.

5. Pakete werden durch DHL geliefert.  Bitte geben Sie kein Postfach oder Packstation als Versandadresse an. Das Risiko von Verlust oder Beschädigung der Ware trägt der Käufer ab der Übergabe der Ware an den Transporteur. Der Verkäufer haftet nicht für Beschädigungen nach Übergabe der Ware an den Transporteur.

6. Der Käufer übernimmt die Entsorgung der Verpackung.

§ 6 Gewährleistung, Mängelhaftung

1. Für die vertragliche Beschaffenheit der Ware sind ausschließlich die Angaben in der Bestellung maßgeblich. Die Tauglichkeit der Ware für die beabsichtigten Zwecke des Käufers ist nicht Gegenstand der Warenbeschaffenheit. Von der vertraglichen Beschaffenheit gedeckt sind handelsübliche und geringe technisch nicht vermeidbare Abweichungen, Abweichungen von der in Prospekten bzw. ähnlichen Darstellungen oder in Angeboten beschriebenen Beschaffenheit (Form u. Farbe), soweit sie aus der natürlichen Unregelmäßigkeit der verwendeten Materialien folgen. Diese stellen keinen Mangel dar.

2. Der Verkäufer haftet nicht für die Vereinbarkeit der Vertragswaren mit nationalen Bestimmungen im Land des Käufers oder für deren Einhaltung bei der Lieferung oder in sonstigem Zusammenhang.

3. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware innerhalb kürzester Frist nach der Lieferung zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens 10 Tage nach Erhalt der Ware anzuzeigen. Tritt der Mangel erst zu einem späteren Zeitpunkt auf, so hat der Käufer diesen unverzüglich nach Entdeckung dem Verkäufer mitzuteilen.

4. Ist die Ware zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs mit einem Mangel behaftet, kann der Verkäufer im Rahmen des Nacherfüllungsanspruchs innerhalb von 20 Arbeitstagen nach Rückerhalt der Ware nachliefern oder den Kaufpreis entsprechend mindern und den Differenzbetrag zurückerstatten.

5. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen mangelhafter Ware sind auf den vorhersehbaren und unvermeidlichen Schaden beschränkt. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware so zu behandeln, dass ein Schaden möglichst gering gehalten wird.  Der Verkäufer haftet nicht für Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, indirekten Schaden oder Folgeschaden und Schäden von Kunden des Käufers.

6. Gewährleistungsansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften. Ansprüche von Verbrauchern verjähren innerhalb zwei Jahren.

7. Für Schadenersatzansprüche gilt im Übrigen § 8.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Der Verkäufer behält das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und eventueller Nebenforderungen.

§ 8 Haftung

1. Der Verkäufer haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit, mit Ausnahme bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

2. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung Voraussetzung für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages ist und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

3. Im Falle wesentlicher Vertragsverletzungen und bei leichter Fahrlässigkeit umfasst die Schadenersatzpflicht nur vorhersehbare und vertragstypische Schäden.

4. Der Verkäufer haftet nicht für Vertragsverletzungen oder Schäden aufgrund Höherer Gewalt.

5. Der Verkäufer produziert seine Waren unter hohen Umwelt- und Sozialkriterien. Der Verkäufer haftet nicht bei Allergien oder allergische Reaktionen, die durch den Kontakt mit den natürlichen Produkten entstehen könnten.

§ 9 Höhere Gewalt

Als Höhere Gewalt erkennen die Vertragsparteien insbesondere an: Verkehrsstörungen, behördliche Maßnahmen, Wettereinflüsse, Nichtverfügbarkeit von Rohstoffen, Arbeitskämpfe, Störungen im eigenen Betriebsablauf, Störungen im Betriebsablauf der Transportunternehmer und der Unterlieferanten, Warenknappheit (soweit eine Ersatzbeschaffung nicht zuzumuten ist).

§ 10 Modellschutz

1. Sämtliche Rechte an Formen, Mustern, Erfindungen, Marken und Urheberrechten an den Produkten des Verkäufers stehen dem Verkäufer zu.

2. Der Käufer verpflichtet sich, Produkte des Verkäufers nicht nachzubauen, nachbauen zu lassen, zu vertreiben oder an Dritte zu veräußern.

§ 11 Nebenbestimmungen

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen geben alle Vereinbarungen der Vertragsparteien vollständig wieder. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gegenwärtig nicht getroffen.

2. Verträge und künftige Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform.

§ 12 Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Sämtliche Geschäfte zwischen den Parteien unterliegen dem deutschen Zivil- und Han­delsrecht einschließlich dem UN-Kaufrecht über den internationalen Warenkauf.

2. Erfüllungsort für Leistungen des Verkäufers ist der Sitz des Verkäufers.

3. Sofern der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers vereinbart. Der Verkäufer ist berechtigt nach seiner Wahl auch den allgemeinen Gerichtsstand des Käufers in Anspruch zu nehmen.

4. Der Verkäufer ist berechtigt, gegen den Käufer auch in dessen Heimatland Klage zu erheben.

§ 13 Unwirksamkeit, Vertragslücken

1. Sollten gegenwärtige oder künftige Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Das Selbe gilt, sollte sich herausstellen, dass dieser Vertrag Lücken enthält.

2. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die die Parteien getroffen hätten, soweit sie bei Abschluss des Vertrages den Punkt bedacht hätten. Dies gilt auch dann, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in diesem Vertrag nominierten Maß der Leistung oder Zeit (Frist, Termin) beruht; es tritt in solchen Fällen ein dem Gewollten möglichst nahe kommendes, rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist, Termin) an die Stelle der Vereinbarung.

3. Sollte die Geltung einer Regelung im oben beschriebenen Sinn nur durch Vereinbarung unter Beachtung besonderer Formvorschriften zu erreichen sein, sind die Beteiligten verpflichtet, die erforderlichen Handlungen vorzunehmen und Erklärungen abzugeben.

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